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Inkasso Becker Wuppertal GmbH & Co. KG
Friedrich-Engels-Allee 32
42103 Wuppertal
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Wir bieten unseren Kunden zahlreiche Dienstleistungsangebote zur Unterstützung und Vereinfachung des Forderungsmanagements.
Dabei gehört der Ankauf titulierter und nicht titulierter Forderungen seit Jahrzehnten zum erfolgreichen Kerngeschäft.
Wie erfolgt die Übergabe der Forderungen?
Hier stehen Ihnen zwei verschiedene Varianten zur Verfügung, welche im Folgenden erläutert werden:
Variante I
Elektronische Forderungsübergabe:
Sie erhalten von uns kurzfristig eine Aufstellung mit allen übergebenen Forderungen und somit dann ein offizielles Angebot.
Die Daten werden elektronisch über eine vorher definierte Schnittstelle an Sie übergeben.
Sie prüfen und bestätigen das Angebot und erhalten umgehend die Überweisung von unserer Seite.
Variante II
Forderungsübergabe per Email (Dokumentenscan):
Sie erhalten kurzfristig eine Aufstellung mit allen übergebenen Forderungen und somit auch ein offizielles Angebot
Sie schicken uns die Unterlagen bezüglich der Forderungen per Email zu.
Sie prüfen und bestätigen das Angebot und erhalten umgehend die Überweisung von unserer Seite.
Wie lange bin ich an die IBW gebunden?
Wir schließen in der Regel keine Exklusivverträge, sodass jederzeit die Zusammenarbeit ohne Kündigung beendet werden, oder mit einem anderen Inkassounternehmen zusammengearbeitet werden kann.
Welche Unterlagen werden für den Ankauf der Forderungen benötigt?
Bei einer bereits bestehenden Zusammenarbeiten benötigen wir den jeweiligen Mitgliedervertrag und die letzte Mahnung.
Falls noch keine Zusammenarbeit besteht, schließen wir vorab mit Ihnen einen Vertrag ab.
Welche Unterlagen werden für den Vertragsabschluss benötigt?
Für den Vertragsabschluss benötigen wir unter Anderem folgende Daten:
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Kollegen im Vertrieb auf.
René Hinrichs
Tel.: +49 202 49371-224
Mail: vertrieb.ibw@lowellgroup.de
Wie erfolgt die Übergabe der Forderungen?
Hier stehen Ihnen zwei verschiedene Varianten zur Verfügung, welche im Folgenden erläutert werden:
Variante I
Elektronische Forderungsübergabe:
Sie erhalten von uns kurzfristig eine Aufstellung mit allen übergebenen Forderungen und somit dann ein offizielles Angebot.
Die Daten werden elektronisch über eine vorher definierte Schnittstelle an Sie übergeben.
Sie prüfen und bestätigen das Angebot und erhalten umgehend die Überweisung von unserer Seite.
Variante II
Forderungsübergabe per Email (Dokumentenscan):
Sie erhalten kurzfristig eine Aufstellung mit allen übergebenen Forderungen und somit auch ein offizielles Angebot
Sie schicken uns die Unterlagen bezüglich der Forderungen per Email zu.
Sie prüfen und bestätigen das Angebot und erhalten umgehend die Überweisung von unserer Seite.
Wie lange bin ich an die IBW gebunden?
Wir schließen in der Regel keine Exklusivverträge, sodass jederzeit die Zusammenarbeit ohne Kündigung beendet werden, oder mit einem anderen Inkassounternehmen zusammengearbeitet werden kann.
Welche Unterlagen werden für den Ankauf der Forderungen benötigt?
Bei einer bereits bestehenden Zusammenarbeiten benötigen wir den jeweiligen Mitgliedervertrag und die letzte Mahnung.
Falls noch keine Zusammenarbeit besteht, schließen wir vorab mit Ihnen einen Vertrag ab.
Welche Unterlagen werden für den Vertragsabschluss benötigt?
Für den Vertragsabschluss benötigen wir unter Anderem folgende Daten:
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Kollegen im Vertrieb auf.
René Hinrichs
Tel.: +49 202 49371-224
Mail: vertrieb.ibw@lowellgroup.de
Wie geht die IBW mit der Corona Pandemie um?
Gibt es Grenzen für die mindest- und/oder maximale Forderungshöhe?
Wir haben uns auf den Ankauf wiederkehrender Forderungspakete spezialisiert. Einzelforderungen kaufen wir leider nicht an. Besonders hohe Forderungen werden, vor dem Ankauf, im Zweifelsfall von unserer Fachabteilung geprüft.
Darf das Mitglied weiter trainieren? / Wann darf das Mitglieder wieder trainieren?
Wenn das Mitglied die Forderung bezahlt hat, darf das Mitglied wieder trainieren. Der Konsument sollte mit einem Hinweis, dass Inkasso Becker Wuppertal nun Eigentümer der Forderung ist, an uns verwiesen werden. Zahlungen, die der Konsument bereits geleistet hat, sollen zeitnah an Inkasso Becker Wuppertal weitergeleitet werden.
Alle Kontaktinformationen für Ihren Kunden finden Sie hier.
Was geschieht wenn eine Forderung fälschlicherweise/unberechtigt übergeben wurde?
Sobald der entsprechende Sachbearbeiter eine Information bezüglich einer falschen Forderung erhalten hat, wird unverzüglich eine Rückrechnung erstellt.
Gibt es gesetzliche Verjährungsfristen?
Ja, es gibt gesetzliche Verjährungsfristen.
Für untitulierte Forderungen beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, für titulierte Forderungen dagegen 30 Jahre.
Im vorgerichtlichen Mahnverfahren wird der Konsument stufenweise durch uns angemahnt. Erst wenn das vorgerichtliche Mahnverfahren nicht erfolgreich beendet werden konnte, beginnen wir mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Aufgrund der intensiven Vorabprüfung der Forderung durch unsere Juristen können eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren bereits im Vorfeld verhindert werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten können wir unser über Jahre erworbenes Wissen gezielt im Sinne des Kunden einsetzen.
Nach Ablauf des regulären Mahnlaufes erfolgt die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Konsument, um so eine Einigung zu erlangen.
Unser hochqualifiziertes Personal versucht in diesem Schritt, den Konsument von seiner Zahlungspflicht zu überzeugen und ihn zu einer Zahlung zu bewegen.
Wenn der Konsument trotz des vorliegenden Vollstreckungsbescheides keine Zahlung leistet, nimmt unser erfahrenes Zwangsvollstreckungs-Team die Bearbeitung auf.
Neben der Anbringung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen auf den Schuldnerkonten, bei den Rentenanstalten und/oder Arbeitgebern gehören die Beauftragungen von Gerichtsvollziehern zu unserem Tagesgeschäft. Der Gerichtsvollzieherauftrag ist heute oftmals mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gekoppelt und nachdem der Konsument dadurch seine wirtschaftliche Situation offenbart hat, können mögliche Pfändungen von Vermögenswerten angebracht oder alle Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung ausgeschöpft werden.
„Fit im Forderungsmanagement“– das ist nicht nur der Titel unserer Marktstudien, sondern auch eine Handlungsaufforderung und Zielsetzung, die wir damit verbinden möchten.
Mit unseren Reports wollen wir Ihnen nicht nur interessante Zahlen und Fakten rund um das Thema Forderungsmanagement in der Fitnessbranche ansprechend präsentieren. Vielmehr hoffen wir, damit einen praktischen Beitrag für Ihre Unternehmen leisten zu können.
Die Umfrageergebnisse, die das unabhängige Markt-Forschungs- Institut Würtenberger in unserem Auftrag bei den Betreibern von 500 Studios deutschlandweit gesammelt und ausgewertet hat, haben wir für Sie um viele weiteren Informationen und Handlungsempfehlungen erweitert.
Fitness-Marktstudien als Download
Lowell Marktstudie Fitness 2018
Lowell Marktstudie Fitness 2016
Es sind noch Fragen offen?
Wir von Lowell wissen, dass viele Ihrer Probleme nur mit individuellen Lösungen behoben werden können. Gerne erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen inklusive Dienstleistungsportfolio für Sie. Wenden Sie sich dafür einfach an unsere Experten.
Mail:
vertrieb@lowellgroup.de